Feldforschung | Seestadt Aspern, Wien

07.07.2022

Besichtigung der Seestadt-Aspern und Gespräch mit Peter Hinterkörner von der Entwicklungsgesellschaft Wien 3420 Aspern Development AG und Theresa Morandini vom Stadtteilmanagement. 

Die Seestadt Aspern auf dem ehemaligen Flugfeld außerhalb Wiens, die 2007 durch Tovatt Architects geplant wurde, ist mit 10.500 Wohnungen für 20.000 Bewohner:innen und Betriebsstätten für potenziell 15.000 Büroarbeitsplätze und 5.000 Arbeitsplätze in Gewerbe, Wissenschaft, Forschung und Bildung eines der größten Stadtentwicklungsgebiete Europas. Die Herausforderung eines neu gebauten Stadtteils dieser Größenordnung ist die Sicherung der wohnungsnahen Nahversorgung, gewerbliche, kulturelle und andere öffentlichkeitswirksame Erdgeschossnutzungen sowie die Belebung des öffentlichen Raums, insbesondere in den ersten Jahren und Bauabschnitten, d. h. solange eine kritische Masse von nachfragenden Bewohnerinnen und Bewohnern noch nicht existiert, soziale Strukturen erst im Entstehen sind und gleichzeitig die sofortige Verwertung der Flächen Bestandteil der Finanzierung ist. Dies ist auch bei den in Aspern zum Zuge kommenden gemeinnützigen Bauträgern der Fall. Aspern hat bezüglich der Erdgeschosse einen proaktiven Weg eingeschlagen. Durch Gehl Architects, Kopenhagen, wurde eine „Partitur des öffentlichen Raums“ konzipiert. Diese betrachtet Freiraum, Verkehr und Erdgeschossnutzungen als einen aufeinander abzustimmenden Planungsraum. Daraus ging ein gestufter Leitplan und ein Bewirtschaftungskonzept für die Sockelzonen hervor: In der roten Zone sind analog eines horizontalen Einkaufszentrums Geschäfte der Nahversorgung mit sogenannten Ankernutzungen vorgesehen. Hier garantiert die Einkaufsstraßen GmbH (SES Spar European Shopping Centers) mit ihrem firmeneigenen Portfolio den Entwicklern und Eigentümern der Baufelder die Vermietung der Läden auf 12 Jahre. Die rote Zone wirkt auf ortsfremde Besucher:innen sehr selbstverständlich: Kleinere und größere Geschäfte wechseln sich ab; Außengastronomie trägt zur Nutzung des sorgfältig gestalteten Außenraums bei. In der blauen Zone sind keine Wohnnutzungen zulässig und die Bauträger der einzelnen Baufelder müssen selbst für die Erdgeschossnutzungen sorgen. Zum Zeitpunkt der Besichtigung stellt sich dies als eine Herausforderung dar: Die blauen Zonen sind oftmals architektonisch unterentwickelt oder von Leerstand geprägt. Im Laufe des Umsetzungs- und Lernprozesses sind sogenannte grüne Zonen neu dazugekommen. In ihnen werden bis dahin unterrepräsentierte, aber notwendige und eingeforderte kulturelle und soziale Nutzungen wie Nachbarschaftsräume, Volkshochschulen oder Bibliotheken gefördert. Dafür hat die Entwicklungsgesellschaft Wien 3420 die Erdgeschosse der für das Mobilitätskonzept wichtigen Hochgaragen bestimmt, welche durch das rechtliche Mittel des Fruchtgenussrechts nur durch Ausgleich der Betriebskosten genutzt werden können.